Rechtliche Hinweise

Die Anwendungen mit und in der Sole  dürfen gemäß §§ 1, 3 Nr.1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz-HWG) nicht mit Werbeaussagen in Bezug auf die Beseitung oder Linderung von Krankheiten, krankhaften beschwerden und Leiden beworben werden, wenn sie diese nicht haben!

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir keine Heilversprechen abgeben werden und können.